RehaSport

 

Liebe Rehasportler.
Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
Sollten Sie an Erkältungssymptomen leiden ( Fieber, Husten oder Schnupfen), möchten wir Sie bitten zuhause zubleiben.
Ihr Team vom REHASPORTZENTRUM SUNYFITNESSPONT

 

 

RehaSport kompensiert, regeneriert, beugt vor und fördert nachhaltig die Gesundheit!

Das bestätigen die äußerst zufriedenen Teilnehmer des RehaSportzentrums Pleinfeld. Das Rehasport Zentrum verfügt über einen großzügigen Bereich für Gerätetraining. Dieses kann kostengünstig zum Rehasport dazugebucht werden. In den Rehasportgruppen betreut das RSZ schon seit langem Patienten mit Krankheitsbildern wie Asthma, Krebs, Wirbelsäulenerkrankungen, Rheuma, Osteoporose oder Endoprothesen.

Die Kosten des Rehasports werden von den Krankenkassen übernommen. Fragen Sie Ihren Arzt nach Rehasport.

Sport, Training und Bewegung

Die positiven Auswirkungen auf Körper, Geist und Seele bestreitet niemand. Unser Ziel ist es, alle Menschen, insbesondere mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätsseinschränkungen zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren.Reha-Sport beugt Erkrankungen vor oder verhindert einen schlimmeren Krankheitsverlauf.
Anders als der Leistungs- und Breitensport ist der Reha-Sport gesetzlich fest im Sozialgesetzbuch verankert und kann durch den behandelnden Arzt budgetfrei durch die Verordnung (Muster 56) ausgestellt werden und wird von Krankenkassen finanziert.

Reha-Sport ist sinnvoll bei

  • Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Erkrankungen der oberen und unteren Extremitäten
  • Haltungsschwächen und Haltungsschäden
  • Arthrose und Arthritis der Gelenke
  • Lungenkrankheiten, wie z.B. Asthma, COPD, chron. Bronchitis usw.
  • oder als präventive Maßnahme zur Gesunderhaltung des Organismus

Probleme am Stütz- und Bewegungsapparat sind weit verbreitet. Beschwerden, wie z. B. lang anhaltende Rückenschmerzen, Knie- und Hüftprobleme können jedoch oft im Rahmen einer Rehabilitation und während der Behandlung in einer Krankengymnastik-Praxis nicht ausreichend therapiert werden.

Die Erfahrungen aus der ambulanten Rehabilitation und der Sportmedizin zeigen, dass nur mit einer langfristig angelegten, aktiv ausgerichteten Betreuung eine deutliche Besserung der Beschwerden zu erzielen ist.

Rehavereinbarungen werden zwischen Arzt, Krankenkasse und Gesundheitsanbieter vereinbart. Durchgeführt wird Rehasport von Fachübungsleitern für Rehabilitationssport “Stütz- und Bewegungsapparat“. Es ist ein gymnastischer Bewegungssport in der Gruppe.

Wer bekommt Rehasport verschrieben?

Seit 01.01.2011 gibt es eine wichtige Neuerung. Während Rehabilitationssport bisher nur einmal pro Patient und Indikation verordnet werden konnte, sind nun grundsätzlich weitere Verordnungen im unmittelbaren Anschluss an Erstverordnungen möglich. Einfach Ihren Arzt um die Ausstellung einer weiteren Verordnung bitten  !!!!!!!

Rehasport ist gesetzlich im Sozialbuch verankert, d.h. seit 1. Juli 2001 ist dies nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger (Krankenkassen-Rentenversicherung), die Versicherten haben hierauf nun sogar einen Rechtsanspruch! (§ 43 SGB V sowie § 44 SGB IX ).

Der Rehasport muß von den Krankenkassen und Rentenversicherungsträger (BfA und LVA) unterstützt werden.

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. So ist er z. B. gerade für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen und Hüft- und Kniebeschwerden besonders sinnvoll.

Was muß ich tun um daran teilzunehmen?

Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt und fragen Sie gezielt nach Rehasport. Lassen Sie sich die Verordnung Nr 56 ausstellen (kann hier als PDF Datei auch ausgedruckt werden). Achten Sie darauf, daß vom Arzt folgende Punkte angegeben werden:

  • Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung
  • Rehabilitationsziel
  • Dauer pro Verordnung (6 oder 12 Mon.) und wöchentliche Häufigkeit (am effektivsten sind 2 mal pro Woche)
  • Angaben zur Durchführung des Reha-Sportes

Gehen Sie dann mit dieser Verordnung zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich diese genehmigen.

Ohne genehmigte Kostenübernahme der Krankenkasse ist eine Teilnahme am Rehasport ausgeschlossen. Ein vorzeitiger Beginn ist nicht möglich.

Die Gruppenangebote im SUNYFITNESSPOINT sind als Rehabilitationssportangebote zertifiziert und entsprechen damit den Förderkriterien der Kostenträger (Krankenkassen).

Wo kann ich am Rehasport teilnehmen?

Kommen Sie einfach mit der Verordnung zu uns ins SUNYFITNESSPOINT. Hier werden Sie fachkundig über die Möglichkeiten und Angebote informiert.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Die Kosten für den Rehasport übernimmt in voller Höhe die Krankenkasse. Vorausgesetzt Sie nehmen regelmäßig, in der vom Arzt verschriebenen Häufigkeit daran teil.

Die Teilnahme an anderen Kursen ist natürlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich und sinnvoll – dann jedoch im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in unserem Studio.

Kann ich auch Gerätetraining auf Rezept erhalten?

Zusätzlich zu ihrer Verordnung können Sie selbstverständlich auch an den Geräten trainieren, sollte der Arzt keine Einwände dagegen haben. Doch wird dieses Gerätetraining nicht von der Krankenkasse bezahlt. Sie können aber eine freiwillige Mitgliedschaft  eingehen, welche für Rehasportteilnehmer vergünstigt ist.

Mit der Teilnahme am Reha-Sport ist keine Mitgliedschaft in unserem Fitnessstudio verbunden. Die Patienten unterschreiben lediglich nach jeder Stunde ihre Teilnahme an der Übungseinheit.

Montag
09:30 - 10:1518:15 - 19:00
Dienstag
08:45 - 09:3010:00 - 10:4517:00 - 17:45
Mittwoch
08:45 - 09:3010:00 - 10:4517:15 - 18:00
Donnerstag
08:45 - 09:3010:00 - 10:4517:00 - 17:4518:30 - 19:15
Freitag
08:45 - 09:30